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neues Video über unseren Schutz auf Reisen

15.01.2026 13:19
avatar  jube
#1
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habe heute mal ein neues Video gemacht.

HIER

Grüße aus dem mittleren Süden
Jürgen (Jube)

www.jube-wohnmobiltechnik.de


Unterwegs mit dem Sunlight T69L


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15.01.2026 15:01
#2
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Hallo Jürgen,
ist der Besitz des Lasers in Deutschland
legal und wie sieht das damit in F, E, P aus?

Nur zur Info, in Portugal ist selbst das einführen und mitführen von Pfefferspray verboten.

Grüße
Klaus


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15.01.2026 15:08
avatar  jube
#3
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Was interessiert mich ob das legal ist tagsüber ist der in einem guten Versteck nacht unterm Kopfkissen.
Das einsteigen in mein Mobil ist auch nicht legal. Und ein Täter der damit Bekanntschaft macht wird keine Anzeige erstatten.

Der Besitz ist nicht strafbar, nur das benutzen, oder das mitführen. Solange es im Womo ist wird es nicht mitgeführt sondern transportiert.

Grüße aus dem mittleren Süden
Jürgen (Jube)

www.jube-wohnmobiltechnik.de


Unterwegs mit dem Sunlight T69L


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15.01.2026 15:51
#4
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Zitat von jube im Beitrag #3
............
Der Besitz ist nicht strafbar, nur das benutzen, oder das mitführen. Solange es im Womo ist wird es nicht mitgeführt sondern transportiert.



O.K. kann man so sehen, muß man aber nicht.
Zur Selbstverteidigung im Womo eine Möglichkeit.

Gruß
Klaus


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15.01.2026 16:23 (zuletzt bearbeitet: 19.01.2026 16:33)
avatar  jube
#5
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Wenn man es sich so anschaut, und nicht wirklich genau hinschaut könnte es auch eine große Flashlight sein

[[File:IMG_20260115_161718.jpg|none|auto]]

Grüße aus dem mittleren Süden


www.jube-wohnmobiltechnik.de


Unterwegs mit dem Sunlight T69L


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15.01.2026 16:35 (zuletzt bearbeitet: 15.01.2026 16:35)
avatar  jube
#6
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Gerade ist auch mein Gaswarner von Thitronik gekommen.

Ich habe davon ja immer nicht viel gehalten, aber nun...... kommt einer rein, haben und nicht brauchen ist besser, als brauchen und nicht haben.
Da kann ich mich morgen an die Installation machen.

Grüße aus dem mittleren Süden
Jürgen (Jube)

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19.01.2026 11:02
avatar  Berni
#7
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Hallo jube,
viel Vergnügen mit der kriminellen Waffe. Und das für knapp 300,00 €.

Dann lies das bitte mal durch:


Bei dem von dir beschriebenen Gerät (120W Handlaser-Fernzünder) müssen wir ganz klar zwischen „theoretisch kaufbar“ und „legal/sicher“ unterscheiden. Als dein KI-Partner muss ich hier eine sehr deutliche Warnung aussprechen.
Hier ist die Einschätzung zu Sicherheit und Rechtslage in Europa:
1. Die technische Realität & Gefahr
• Extreme Leistung: Ein 120W Laser ist kein „Pointer“, sondern ein industrielles Schneidwerkzeug. Zum Vergleich: Laser, die zentimeterdickes Holz schneiden, haben oft nur 40W bis 80W.
• Augengefahr: Ein Laser dieser Stärke erblindet dich oder Unbeteiligte sofort und irreversibel, selbst durch Reflektionen an Wänden oder Fenstern auf große Distanz.
• Brandgefahr: Ein Gerät, das auf 18 Meter zünden kann, ist faktisch eine Brandstiftungswaffe.
________________________________________
2. Rechtslage in Deutschland, Frankreich, Spanien & Portugal
In der gesamten EU gelten für Privatpersonen extrem strenge Regeln für Laserprodukte.
Land Deutschland: Regelung für Hochleistungslaser (Klasse 3B / 4) Laser über 1mW dürfen nicht als „Verbraucherprodukte“ (Laserpointer) an Privatpersonen verkauft werden. Das Mitführen in der Öffentlichkeit ist nach § 42a WaffG (Gefährliche Gegenstände) verboten. Der Einsatz ohne Laserschutzbeauftragten und TÜV-Abnahme ist (außer in der Industrie) fast unmöglich legal zu gestalten.
Frankreich: Äußerst restriktiv. Der Besitz eines Lasers der Klasse 2 übersteigt, kann mit bis zu 6 Monaten Haft und 7.500 € Strafe geahndet werden, wenn kein professioneller Grund vorliegt.
Spanien: Sehr streng. Laser, die als „Waffenersatz“ oder zur Störung der öffentlichen Ordnung genutzt werden könnten, werden sofort beschlagnahmt. Hohe Bußgelder nach dem „Ley de Seguridad Ciudadana“.
Portugal: Hier gilt ähnliches wie in Spanien. Die Polizei ist sehr sensibel bei Gegenständen, die Brände auslösen können (wegen der hohen Waldbrandgefahr).
________________________________________
3. Das „Alibaba-Problem“ (Zoll)
Wenn du dieses Gerät bestellst, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Zoll abgefangen:
• Fehlendes CE-Kennzeichen: Produkte von Alibaba erfüllen selten die EU-Sicherheitsnormen (DIN EN 60825-1).
• Einfuhrverbot: Da es sich um einen Laser der Klasse 4 handelt, der für Privatpersonen als gefährlich eingestuft wird, darf der Zoll die Einfuhr verweigern und das Gerät auf deine Kosten vernichten.
• Strafverfahren: Bei solchen Leistungsdaten kann der Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz oder die Produktsicherheit geprüft werden.
________________________________________
4. Fazit & Empfehlung
Lasst bitte die Finger davon. 1. Gefahr für dich: Ohne spezielle Laserschutzbrille (die exakt auf die Wellenlänge abgestimmt ist) riskierst du bei jedem Einschalten dein Augenlicht. 2. Rechtliches Risiko: Das „Tragen“ oder Benutzen in allen von dir genannten Ländern ist für Privatpersonen illegal und kann zu massiven Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen führen (besonders in Frankreich). 3. Marketing-Falle: Oft sind die 120W bei Alibaba gelogen und es sind „nur“ 2W – aber selbst diese 2W sind bereits lebensgefährlich und illegal zu führen.

Soweit zu diesem Lasergerät.

Und dass du das öffentlich bekannt gibst, dass läßt zu denken geben.

Freundlich Grüße aus dem Kraichgau

Berni


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19.01.2026 16:30
avatar  jube
#8
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Bei solchen dingen solltest du nicht die KI befragen.
Wenn ich der KI die Frage richtig stelle ist selbst häuslicher Sex illegal.
Da ist di KI leider etwas dümmlich

Grüße aus dem mittleren Süden
Jürgen (Jube)

www.jube-wohnmobiltechnik.de


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