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Angebote für Solar und Batterien mit 0% Steuersätzen

30.01.2025 11:53
avatar  jube
#1
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Nachdem ich immer wieder gelesen habe das Händler ihre Batterien oder solaranlagen für Womos mit 0% Mehrwertsteuer anbieten, aber im Netz keine genauen Angaben zu finden sind, sondern nur Berichte über Womobesitzer die die Gesetze gern zu ihrem vorteil auslegen, habe ich diesbezüglich mal eine Anfrage per Mail an das BAMF geschickt auf diese Frage eine konkrete Antwort zu bekommen.

die antwort vom BAMF kam heute, aus Datenschutzgründen musste ich ein paar Kleinigkeiten unkenntlich machen.
Aber ich denke auch so, ist für mich diese Frage ein für alle mal geklärt.

Anfrage:


Antwort vom BAMF:

Grüße aus dem mittleren Süden
Jürgen

Unterwegs mit dem Sunlight T69L

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30.01.2025 17:59
avatar  ABW
#2
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ABW

Das war doch schon seit Beginn der Steuerbefreiung für PV-Anlagen klar.

Im Gesetzestext des Umsatzsteuergesetzes nicht direkt erkennbar, aber die Durchführungsverordnung ist eindeutig:
Die Befreiung - also Nullsteuersatz auf PV - Anlagen/Zubehör - gilt nur für stationäre!!! Anlagen.
Damit ist die Befreiung von mobilen Anlagen (es wird nur auf die Möglichkeit einer Mobilität abgestellt) nicht möglich.
Also greift die Vorschrift nicht! bei Wohnmobilen, Wohnwagen, Booten, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, mobile Stromversorgung...

Manche Mobilisten argumentieren damit, dass die Anlage auch für die Stromversorgung im Haus genutzt wird oder ähnlichem.
Selbst wenn das technisch möglich ist, bleibt die Anlage selbst noch mobil!

Da werden einige Händler Augen machen, wenn die Betriebsprüfung der Finanzämter die Prüfung dieser Sachverhalte zu Schwerpunkten machen und die Händler dann die 19% Umsatzsteuer aus "eigener Tasche" zahlen dürfen. Teilweise wird zu prüfen sein, ob sich hierbei der Händler sogar der Beihilfe zur leichtfertigen Steuerverkürzung schuldig gemacht.

Jedenfalls ist das Thema Steuersatz 0% bei mobilen Anlagen seit langer Zeit in allen möglichen Foren diskutiert worden. Wobei manche Leute wirre Meinungen hierzu von sich geben!!!
Wer dann als Händler mit 0% Steuersatz verkauft, ohne Unterlagen vom Käufer als Nachweis einer stationären Verwendung zu fordern ( Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber, Anmeldung im Marktstammdatenregister) wird erhebliche Probleme bekommen.


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30.01.2025 18:08 (zuletzt bearbeitet: 30.01.2025 18:10)
avatar  jube
#3
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Die Händler sind im Regelfall aus dem Schneider denn die lassen sich vom Käufer durch Haken setzen bestätigen das der Käufer für die Befreiung in Frage kommt.
denn der Käufer bestätigt mit seinem Haken das er zur Befreiung berechtigt ist.
Das Problem wird irgendwann sein, bei Betriebsprüfungen wird sich das zuständige Finanzamt bei dem Käufer anfragen für was er es nutzt. Dann wird das Schnäppchen schnell zum Häppchen.


Übrigens die Anfrage habe ich gemacht, weil mir immer wieder welche erzählen wollten das ich das falsch interpretiere. um ein für alle Mal Klarheit zu schaffen. und das soweit dann auch zu teilen.

Grüße aus dem mittleren Süden
Jürgen

Unterwegs mit dem Sunlight T69L


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30.01.2025 18:48
avatar  purple
#4
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Eine Frage bleibt für mich allerdings noch offen. Gibt es eine zeitliche Bindungsfrist für steuerbefreite Akku und der bindenden stationären Nutzung? Wenn z.B. das Balkonkraftwerk, für das ich den Akku angeschafft habe, defekt ist und nicht ersetzt/repariert wird, darf ich den bis dahin dafür genutzten Akku anderweitig verwenden? Oder...

Thomas

aus dem Land zwischen den Meeren

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30.01.2025 18:51
avatar  jube
#5
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Zitat von purple im Beitrag #4
Eine Frage bleibt für mich allerdings noch offen. Gibt es eine zeitliche Bindungsfrist für steuerbefreite Akku und der bindenden stationären Nutzung? Wenn z.B. das Balkonkraftwerk, für das ich den Akku angeschafft habe, defekt ist und nicht ersetzt/repariert wird, darf ich den bis dahin dafür genutzten Akku anderweitig verwenden? Oder...

Thomas


eine gute Frage die ich dir leider nicht beantworten kann.
aber wenn du möchtest kann ich diesbezüglich eine Anfrage an das BMF schicken.

Grüße aus dem mittleren Süden
Jürgen

Unterwegs mit dem Sunlight T69L

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31.01.2025 11:00
avatar  ABW
#6
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ABW

Hallo,

mit einem Klick auf eine Schaltfläche (Häckchen) wird sich das Finanzamt nicht zufrieden geben. Der Händler hat den Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung zu erbringen. Wer sich hiermit näher beschäftigen möchte, kann sich ja mal mit den Nachweisen für eine innergemeinschaftliche Lieferung innerhalb der EU beschäftigen, einschließlich der hunderte Gerichtsurteilen zu diesem Thema. Jedenfalls wird die Betriebsprüfung nicht bei hunderten von Käufern nachfragen, denn der Händler hat die Nachweispflicht und die ist klar geregelt (s. meinen vorherigen Beitrag).

Wenn der Käufer eine PV Anlage hat (auch "Balkonkraftwerk") wird er den Nachweis gegenüber dem Händler erbringen können. Wie er dann die Gegenstände verwendet, kann nicht so einfach kontrolliert werden. Jedenfalls ist der Händler dann raus!
Ich denke aber, dass bei verschiedenen Sachen auch das Finanzamt hellhörig wird.
Beispiele:
Kein vernünftiger Mensch kauft sich 12 Volt Batteriespeicher für PV oder 120 Watt Panel hierfür.


Das Thema ist nicht nur in Foren bekannt !!!


Beste Grüße

Alois


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02.06.2026 14:39
avatar  Anwofa
#7
An

Es ist halt wie so oft.... Man kann es kaufen, darf es nicht nutzen, aber kontrollieren tut es keiner. Weil der Aufwand in keinem Verhältnis steht.
Im Vorteil sind schlussendlich die, welche es einfach machen.


So ist das auch bei vielen anderen Dingen. Kuerzlich gab ok ich gehört dass Oono 4 Millionen Blitzerwarner verkauft hat. Wenn der nicht offensichtlich im Auto liegt bei einer Kontrolle... 😀😀
Man kann das Signal zwar messen aber wieviel Streifen sind damit ausgerüstet?

Die Welt ist eben schlecht🥳


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